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Volkssprachiger Wortschatz in den oberdeutschen Leges – Altalemannisch und Altbairisch

Vincenz Schwab


Seiten 265 - 281



Die Differenzierung der altoberdeutschen Dialekte, des Altalemannischen und Altbairischen, berief sich bislang vor allem auf die spärlichen und überlieferungsgeschichtlich teilweise umstrittenen althochdeutschen Textdenkmäler und die Glossen. Mit dem Quellenbereich der Leges Barbarorum und den darin enthalten volkssprachigen Inserten steht ein dritter Überlieferungskomplex der Frühzeit zur Verfügung, dem deutlich weniger Beachtung geschenkt wurde, der sich aber mit einer größeren Belegfülle als bislang vermutet und in zum Teil noch unberücksichtigten Überlieferungsträgern präsentiert. Lex Alamannorum und Lex Baiuvariorum zählen nach der Lex Salica zu den am besten überlieferten Volksrechten und so ist vor allem aus den Handschriften, die im jeweiligen Stammesgebiet entstanden sind, mit weiterem Erkenntnisgewinn für die Charakteristika der Volkssprache zu rechnen. Im Beitrag soll dieses Potential über die kontrastive Betrachtung altalemannischer und altbairischer Inserte aus exemplarisch gewählten west- beziehungsweise ostoberdeutschen Handschriften aufgezeigt und genutzt werden.

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