Weiter zum Inhalt

Die Erforschung des langobardischen Rechtswortschatzes: Möglichkeiten und Grenzen der Erkenntnis aus sprachwissenschaftlicher Sicht

Maria Vòllono


Seiten 297 - 316



Das Langobardische ist uns nur bruchstückhaft und nicht in rein volkssprachigen Texten überliefert. Teile des langobardischen Wortschatzes, vor allem zahlreiche Personennamen und etliche Appellativa, haben sich jedoch als Einsprengsel in mittellateinischen Quellen erhalten: etwa in den Leges Langobardorum, in lateinischen Urkunden und diversen historiographischen Werken, nicht zuletzt des langobardischen Geschichtsschreibers Paulus Diaconus. Es wird gezeigt, wie durch die Auswertung und lexikographische Darstellung der in solchen Quellen vorkommenden Wörter langobardischen Ursprungs im Einzelfall bestimmte Fragen geklärt werden konnten, zum Beispiel durch den besonderen Aussagewert der Urkundenüberlieferung für die Etymologie eines Wortes oder bei der zusammenfassenden Beurteilung der Graphematik unter dem Aspekt der Durchführung der zweiten Lautverschiebung, nicht zuletzt aber auch die Frage nach der Vitalität des Langobardischen im ausgehenden 8. Jahrhundert.

Empfehlen


Export Citation