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Burgundische und intergentile Rechtswörter des „Liber Constitutionum“ (a. 517) im Kontext der Burgundenforschung

Wolfgang Haubrichs


Seiten 127 - 146



Diese Studie versucht, die sprachlichen Zeugnisse der Burgunden in die Geschichte der ‘gens’, die im Jahr 443 vom Rhein in das Land an der Rhône verpflanzt wurden, einzuordnen. Diese Zeugnisse bestehen vorwiegend aus Toponymen und Personennamen, aus einigen früh überlieferten Wörtern und späteren Lehnwörtern, ferner vor allem aus Rechtswörtern, die soziale Gruppen der ‘gens’ betreffen, sowie aus besonderen Fachtermini aus dem Bereich der Eheschließung und der rechtlichen Exekutive, die aus dem 517 kodifizierten Rechtsbuch der Burgunden, dem ‘Liber Constitutionum’, stammen.

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